Augenärztliche Notfälle
Wann man sofort zum Augenarzt gehen sollte.
Oktober 2019 – Viele Augenkrankheiten entwickeln sich schleichend und werden von den Patienten nicht sofort wahrgenommen – obwohl bei einer augenärztlichen Untersuchung bereits krankhafte Veränderungen erkennbar sind und eine Behandlung angeraten ist. Doch manchmal ist Eile geboten und man sollte sofort den Augenarzt aufsuchen.
Gehen Sie bei diesen Symptomen sofort zum Augenarzt.
- Plötzlicher Verlust des Sehvermögens oder auch eine plötzliche Sehverschlechterung: Eine mögliche Ursache ist der Verschluss eines Blutgefäßes im Auge. Wenn überhaupt eine Behandlung möglich ist, sollte sie so früh wie möglich einsetzen. Ist ein Arterienverschluss die Ursache, kann dies ein Warnsignal sein, dass es in der nächsten Zeit zu einem Arterienverschluss im Gehirn, einem Schlaganfall kommen kann – auch deshalb ist eine gründliche Untersuchung unbedingt notwendig.
- Starke Augenschmerzen: Starke Schmerzen im Auge können auf einen akuten Glaukomanfall hinweisen. Er muss schnellstmöglich behandelt werden, um eine Erblindung des Auges zu verhindern.
- Wahrnehmen von farbigen Ringen um Lichtquellen: Auch dies kann ein Symptom für einen Glaukomanfall sein, bei dem plötzlich der Druck im Augeninneren enorm ansteigt.
- Wahrnehmen von Lichtblitzen: Dies kann ein Warnsignal für den Beginn einer Netzhautablösung sein und eine Laserbehandlung oder eventuell sogar einen chirurgischen Eingriff erfordern.
- Wahrnehmen von „Rußregen“: Schwarze Flocken rieseln von oben nach unten durch das Gesichtsfeld – das kann darauf hindeuten, dass es zu einer Blutung im Augeninneren gekommen ist, die dringend abgeklärt werden muss.
- Plötzlich auftretendes Doppeltsehen: Doppelbilder können ganz verschiedene Ursachen haben, unter anderem können Entzündungen in der Augenhöhle, ein Schlaganfall oder Tumore dahinter stecken – das muss so schnell wie möglich geklärt werden.
- Starke Rötung des Auges, die nicht rasch von selbst zurückgeht: Ein rotes Auge kann viele verschiedene Ursachen haben, darunter auch ernste Entzündungen, die das Sehvermögen bedrohen.
Auch wenn das Auge verletzt wurde, gilt es unverzüglich zu handeln und nicht abzuwarten:- Fremdkörper im Auge
- Verätzungen und Verbrennungen
- Verletzungen durch einen Schnitt, Stoß oder Schlag
Selbst wenn es zunächst scheint, als wäre die Verletzung oberflächlich und „nicht so schlimm“, lässt sich das Ausmaß der Verletzung erst bei einer fachkundigen Untersuchung in der Augenarztpraxis feststellen.
(Quelle: Berufsverband der Augenärzte, Düsseldorf).